Teilnahme-
bedingungen

Teilnahmebedingungen für 10.000 für 10

Die KMS Kooperations- u. Marketing Service AG (nachfolgend: KMS AG) veranstaltet das Gewinnspiel 10.000 für 10 – der Tausch deines Lebens landesweit mit der Zeitschrift DER GLÜCKSBOTE für alle Leser und Leserinnen von DER GLÜCKSBOTE.

Monatlich haben die TeilnehmerInnen an diesem Gewinnspiel die Möglichkeit, mit ihrem Zehn-Euro-Schein 10.000 Euro zu gewinnen.

 

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem von KMS AG veranstalteten Gewinnspiel „10.000 für 10 – der Tausch deines Lebens“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die Teilnahmebedingungen an.

1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige natürliche Personen. Nach Mitteilung der Seriennummer in der monatlichen Ausgabe von DER GLÜCKSBOTE kann nur derjenige gewinnen, der genau diesen Zehn-Euro-Schein mit der genannten Seriennummer besitzt und dieses nachweisen kann. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. KMS AG behält sich vor, vor der Gewinnübergabe das Alter zu überprüfen. Eine Gewinnauszahlung an minderjährige Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter der KMS AG sowie die jeweiligen Angehörigen ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren.

2. Spielzeiten
Die Aktion beginnt mit jeder neuen Ausgabe von DER GLÜCKSBOTE zum ersten des Monats und endet zum Ende des Monats (28ten/29ten/30ten/31ten). In dieser Zeit wird gespielt. KMS AG ist jederzeit berechtigt, die Aktion ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

3. Spielablauf, Mechanik und Auswahlverfahren
In dem unter Ziffer 2 genannten Aktionszeitraum wird gespielt und die monatliche Seriennummer in DER GLÜCKSBOTE kommuniziert. KMS AG hat vor dem Gewinnspiel ausreichend 10Euro-Scheine in NRW in Umlauf gebracht und wird dies auch während der gesamten Spieldauer weiterhin tun. In den Spielrunden werden sowohl die Seriennummern von den verteilten 10 Euro-Scheinen sowie Seriennummern von Scheinen genannt, von denen bekannt ist, dass sie in Umlauf sind. Jeder existierende Zehn-Euro-Schein kann somit der gesuchte Schein sein.

Nach Bekanntgabe der aktuellen Seriennummer muss der Besitzer des gesuchten Zehn-Euro-Scheins sich innerhalb der jeweiligen Spielrunde bis zum Ende des Monats bei KMS AG telefonisch oder schriftlich melden. Meldet sich der Besitzer des richtigen Scheins rechtzeitig zurück, gewinnt er 10.000 Euro. Meldet sich der Besitzer des Scheins in der laufenden Spielrunde nicht rechtzeitig zurück, gilt die Spielrunde als verloren und der Anspruch auf den Gewinn verfällt.

Im Anschluss an die jeweilige Spielrunde werden alle Angaben verifiziert und der Kandidat muss den gesuchten Zehn-Euro-Schein zum Abgleich der richtigen Seriennummer vorlegen. Kann der Kandidat den Besitz nicht zuverlässig nachweisen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Der in der Kommunikation zu KMS AG genannte Name muss mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmen und darf kein Künstlername sein. KMS AG wird den Gewinn nur an Personen ausschütten, die alle Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Stimmen die Angaben nicht überein, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

4. Datenschutz
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass KMS AG die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der Aktion speichert und ausschließlich zur Findung des Gewinners und der Gewinnabwicklung nutzt. Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.

Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-/Bild-/Video- und Textpromotions zur Verfügung zu stehen.

5. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Zweifel und bei Unstimmigkeiten entscheidet die Spielleitung nach bestem Wissen und Gewissen.

6. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechend gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.